Natura 2000

Was ist Natura 2000?

Natura 2000 ist ein europäisches Schutzgebietsnetz für gefährdete oder typische natürliche Lebensräume und Arten. Es soll dazu dienen, Pflanzen und Tiere sowie Lebensräume in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in ganz Europa zu schützen. Somit wird mit dem Netzwerk ein wichtiger Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU geleistet.

Das Natura 2000-Netz setzt sich aus Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL) zusammen.  

Die FFH-RL gibt vor, dass für insgesamt 231 Lebensraumtypen und für rund 1.000 Arten EU-weit besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Für Luxemburg sind davon 28 Lebensraumtypen und 24 Arten relevant.

Gemäß der Vogelschutzrichtlinie sind für 193 Arten sowie für weitere regelmäßig auftretende Zugvogelarten besondere Schutzgebiete auszuweisen. Für Luxemburg betrifft dies insgesamt 69 Vogelarten.  

Die Bewirtschaftung der Natura 2000 Gebiete ist weiterhin möglich, sofern die Lebensräume und Arten dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden (Verschlechterungsverbot). In manchen Fällen ist eine entsprechende Bewirtschaftung für den Erhalt von Lebensräumen und Arten ausdrücklich gewünscht oder sogar notwendig. So sind viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa erst durch die menschliche Bewirtschaftung zu dem wertvollen Lebensraum geworden, den wir heute schützen (z. B. Heidelandeschaften, Nieder- und Mittelwaldflächen…). Damit versteht Natura 2000 den Menschen und sein Handeln als integralen Bestandteil dieses europäischen Schutzgebietverbundes.

Weitere Informationen sowie eine umfassende Sammlung von FAQs finden Sie unter: https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/index_en.htm

Was ist der Unterschied zwischen einem Natura 2000-Gebiet und einem Naturschutzgebiet?

Natura-2000-Gebiete wurden speziell zum Schutz von Kerngebieten für eine Untergruppe von Arten oder Lebensraumtypen ausgewiesen, die in der Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind. Sie gelten als Arten bzw. Lebensräume von europäischer Bedeutung, weil sie gefährdet, bedroht, selten oder endemisch sind oder herausragende Beispiele für typische Merkmale einer oder mehrerer der neun biogeografischen Regionen Europas darstellen. Insgesamt gibt es rund 2000 Arten und 230 Lebensraumtypen, für die Kerngebiete als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen werden müssen.

Naturschutzgebiete, Nationalparks oder andere national oder regional geschützte Gebiete werden dagegen ausschließlich nach nationalem oder regionalem Recht eingerichtet, das von Land zu Land unterschiedlich sein kann. Die Gebiete können für verschiedene Zwecke ausgewiesen werden und auch andere als die vom Natura-2000-Netz erfassten Arten bzw. Lebensräume betreffen. Sie haben nicht den gleichen Status wie Natura-2000-Gebiete. Dennoch kann es sein, dass einige national oder regional geschützte Gebiete auch als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen werden, weil sie wichtige Gebiete für Arten und Lebensräume von EU-Bedeutung sind. In diesen Fällen gelten die Bestimmungen der EU-Richtlinien, es sei denn, es bestehen strengere Vorschriften nach nationalem Recht. (Zitat: European Union 1995-2022 https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/faq_de.htm#1-0)

Wie werden Natura 2000-Gebiete ausgewählt?

Natura-2000-Gebiete werden mit dem Ziel ausgewählt, das langfristige Überleben von Arten und Lebensräumen zu gewährleisten, die durch die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie geschützt sind. Die Auswahl der Gebiete erfolgt nach wissenschaftlichen Kriterien.

Nach der Vogelschutzrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten und von Zugvogelarten die zahlen- und flächenmäßig „geeignetsten Gebiete“ ausweisen.

Gemäß den Vorschriften der Habitat-Richtlinie, müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Gebiete ausweisen, um den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten natürlichen Lebensraumtypen und der Habitate der Arten im Sinne von Anhang II in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleisten zu können.

Die Gebiete werden von den Mitgliedstaaten ausgewählt und vorgeschlagen. Die Europäische Umweltagentur (EUA) unterstützt die Europäische Kommission dann bei der Analyse der Gebietsvorschläge und der Bewertung des Beitrags der vorgeschlagenen Gebiete zum Erhaltungszustand der einzelnen Lebensraumtypen und Arten auf biogeografischer Ebene. Sobald die im Rahmen der Habitat-Richtlinie vorgeschlagenen Gebiete als ausreichend angesehen werden, werden die Gebietslisten von der Kommission genehmigt, und die Mitgliedstaaten müssen die Gebiete so schnell wie möglich – spätestens aber binnen sechs Jahren – als besondere Schutzgebiete („SAC“-Gebiete; SAC: special areas of conservation“) ausweisen. (Zitat: European Union 1995-2022 https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/faq_de.htm#1-0)

Was macht das COPIL Natura 2000 Mëllerdall?

Um die Umsetzung der Plans de gestion der Natura 2000-Gebiete zu fördern und zu begleiten, wurde für den Bereich des Natur- & Geoparks Mëllerdall, zzgl. der Aerenzdallgemeng und der Gemeinde Reisdorf, am 6. Juni 2019 ein Lenkungsausschuss (COmité de PILotage), kurz COPIL, gegründet. Außerdem soll mit der Funktion des COPIL eine bessere Einbindung der lokalen Akteure erfolgen. Hier kommt auch dem „Animateur/Koordinateur“ eine besondere Bedeutung zu, welcher als zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen zum Thema Natura 2000 fungiert. Weitere Aufgaben umfassen z.B. die Initiierung, Koordination und Begleitung konkreter Natura 2000-Projekte, die Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung rund um das Thema Natura 2000. Am 1. Juli 2019 hat die für den COPIL Natura 2000 Mëllerdall eingestellte Animateurin/Koordinateurin ihre Arbeit im Verwaltungssitz des Natur- & Geopark Mëllerdall aufgenommen.

Das COPIL Natura 2000 Mëllerdall besteht neben den Vertretern der 13 Mitgliedsgemeinden aus Akteuren folgender Bereiche: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Tourismus, Ländliche Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturwesen. Die Mitglieder des COPIL finden Sie hier.

Das Büro, welches die Arbeit des Animateurs / Koordinateurs unterstützt und die im Rahmen des COPIL getroffenen Entscheidungen umsetzt, setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Jean-Pierre Arend (ANF regional), Claude Petit (Natur- & Geopark Mëllerdall), Stéphanie Weydert (gewählte Vertreterin der Gemeinden), Ronnie Schmit (AGE regional), Yves Mersch (ASTA regional), Linda Salentin (ORT MPSL).

Die Präsidentschaft des COPIL liegt bei Jean-Pierre Arend (ANF).

Eine Kurzbeschreibung der Schutzgebiete, von den wesentlichen Schutzzielen und eine kleine Foto-Slide-Show finden Sie demnächst hier.

thumbnail of N2K-Übersicht – COPIL Mëllerdall

Weitere Informationen finden Sie hier.

Liegt mein Grundstück innerhalb eines Natura 2000-Gebiets?

Auf der Seite des Geoportail können Sie sehen, ob ihr Grundstück innerhalb eines Natura 2000-Gebiets liegt: https://map.geoportail.lu/theme/emwelt?lang=de&version=3&zoom=16&X=697681&Y=6413623&rotation=0&layers=533-540&opacities=0.5-0.5&bgLayer=streets_jpeg

Die Vogelschutzgebiete sind gelb-grün, die FFH-Gebiete (hier: „Habitate Natura 2000“ genannt) sind hellgrün dargestellt. Unter „Meine Layer“ können sie die Deckkraft (Transparenz) der beiden Layer einstellen. Scrollen Sie nun zu ihrem Grundstück.

Was bedeutet es, wenn mein Grundstück innerhalb eines Natura 2000-Gebietes liegt?

Grundsätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot der Lebensräume und Arten sowie deren Habitate, für die das jeweilige Gebiet ausgewiesen wurde. Das bedeutet, der Staat ist gegenüber der EU verpflichtet diesbezüglich geeignete Maβnahmen zu treffen. Sofern das Risiko besteht, dass in dem Gebiet vorkommende Habitate und Arten durch äuβere Einwirkungen beeinträchtigt werden können, ist der Staat verpflichtet gegebenenfalls auch auβerhalb eines Natura 2000-Gebietes entsprechende Maβnahmen festzulegen.

Für jedes Natura 2000-Gebiet wurden Managementpläne ausgearbeitet, welche verschiedene Maβnahmen definieren, die die Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume und Arten sowie deren Habitate zum Ziel haben.

Liegt mein Grundstück innerhalb eines Natura 2000-Gebietes bzw. eignet sich für die Umsetzung von im jeweiligen Managementplan definierten Maβnahmen, kann ich z. B. von höheren Subventionen profitieren. Die Beteiligung an der Umsetzung dieser Maβnahmen ist freiwillig.

Gemäβ der GAP bestehen innerhalb von Natura 2000-Gebieten folgende Verbote (https://agriculture.public.lu/dam-assets/publications/ma/dossier/pac-swot/reform-2023-2027-informationsversammlungen-juni-2022.pdf):

  •  Verwendung von Rodentiziden ohne vorherige Genehmigung
  • Umbruch von sensiblem Dauergrünland (= Dauergrünland aus der Biotopkartierung A+B-Flächen, Dauergrünland in HQ>100 Überschwemmungsflächen, Grünlandkartierung C-Flächen)
  • Schleppen von Dauergrünland nach dem 30. April
  • Nachsaat und Übersaat auf C-Biotop-Flächen

Welche Maβnahmen sind in den Managementplänen zu den Natura 2000-Gebieten definiert?

In den Managementplänen wird die Gebietsfläche in verschiedene Zonierungen unterteilt:

  • Plaine alluviale et prairies humides (ZPA) / Eaux et milieux humides (ZEH)
  • Pelouses, prairies maigres et structures boisés (ZPS) / Prairies mésophiles (ZPM)
  • Milieu ouvert (ZMO)
  • Forêts (ZF) / Forêts et rochers (ZFR) / Falaises, roches et éboulis (ZFR)
  • Verschiedene Hotspots (Kammmolch, Heide, Magerrasen, Steinbruch)

Pro Zonierung werden langfristig sowie kurz- bis mittelfristig zu erreichende Zielsetzungen aufgeführt. Die Umsetzung der Maβnahmen erfolgt auf freiwilliger Basis und ist in der Regel subventionierbar.

Den Managementplan zum FFH-Gebiet: Vallée de l’Ernz noire / Beaufort / Berdorf (LU0001011) finden Sie hier.

Den Managementplan zum FFH-Gebiet: Vallée de l’Ernz blanche (LU0001015) finden Sie hier.

Den Managementplan zum FFH-Gebiet: Herborn – Bois de Herborn / Echternach – Haard (LU0001016) finden Sie hier.

Den Managementplan zum FFH-Gebiet: Vallée de la Sûre inférieure (LU0001017) finden Sie hier.

Den Managementplan zum FFH-Gebiet: Pelouses calcaires de la région de Junglinster (LU0001020) finden Sie hier.

Den Managementplan zum Vogelschutzgebiet: Vallée de l’Ernz Blanche de Bourglinster à Fischbach (LU0002005) finden Sie hier.

Den Managementplan zum Vogelschutzgebiet: Région de Junglinster (LU0002015) finden Sie hier.

Den Managementplan zum Vogelschutzgebiet: Région de Mompach, Manternach, Bech et Osweiler (LU0002016) finden Sie hier.

Den Managementplan zum Vogelschutzgebiet: Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont (LU0001002) finden Sie hier.

Wenn Sie sich an der Umsetzung der Pläne beteiligen möchten oder Fragen dazu haben, melden Sie sich gerne bei der Natura 2000 Animatrice/Coordinatrice.

LU0001011: Vallée de l’Ernz noire / Beaufort / Berdorf 

Gröβe: 4.195,19 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: ca. 4.152 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • tief in den Sandstein eingeschnittenes Tal der Schwarzen Ernz und ihrer Nebenflüsse im Herzen des Müllerthals 
  • überwiegend bewaldet (rund 80 %, darunter vor allem Hainsimsen-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald)nahezu einzigartig in Luxemburg ist hier der Moorwald Elteschmuer 
  • charakteristisch für das Müllerthal ist der hohe Anteil felsiger Lebensräume und Höhlen, wodurch das Schutzgebiet auch für viele seltene Farne (u.a. den Prächtigen Dünnfarn) und Moose, aber auch für Felsenbrüter, wie den Uhu, und für verschiedene Fledermausarten, die hier Überwinterungsmöglichkeiten finden, von hoher Bedeutung ist 
  • die landwirtschaftliche Nutzung (überwiegend in Form von Dauergrünland) beschränkt sich auf die Plateaulagen des Schutzgebietes, auch eine Vielzahl an Streuobstwiesen sind hier noch vorhanden 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 6.11.2009):  

  • Wasserqualität der Schwarzen Ernz, des Aesbaach, des Lauterbornerbaach und ihrer Nebenflüsse,  
  • verschiedene Süßwasserlebensräume, 
  • Population bestimmter wassergebundener Tierarten, wie z.B. dem Bachneunauge oder dem Kammmolch, 
  • verschiedene Waldtypen, wie z.B. Auenwälder, 
  • felsige Lebensraumtypen, wie Kalk- oder Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, und Höhlen,  
  • verschiedene Grasland- und Heidevegetationstypen (darunter Kalk-Trockenrasen), 
  • verschiedene Moorlebensraumtypen, u.a. Kalktuffquellen, 
  • Population bestimmter Fledermausarten, darunter die Bechsteinfledermaus, 
  • Grünes Besenmoos und Prächtiger Dünnfarn

LU0001015Vallée de l’Ernz blanche 

Gröβe: 2.013,82 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 2.013,82 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • Tal der Weiβen Ernz sowie die umliegenden Waldmassive zwischen Ernzen und Ermsdorf 
  • überwiegend bewaldet (78%, vor allem Hainsimsen-Buchenwald, Waldmeister-Buchenwald), auβerdem kommen hier drei von landesweit vier verschiedenen Auenwaldtypen vor 
  • die wenigen, innerhalb des Schutzgbietes liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, werden zumeiβt als Dauergrünland bewirtschaftet 
  • mehr als 20 % der landesweiten Vorkommen des Lebensraumtyps trockene europäische Heiden sind hier verzeichnet 
  • das Gebiet weist zudem u.a. durch den hohen Anteil felsiger Lebensräume und Höhlen, einige interessante Standorte für viele seltene Farne und Moose auf 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 6.11.2009) 

  • Wasserqualität der Weißen Ernz sowie ihrer Nebenflüsse,  
  • Auenwälder und bestimmte Buchenwaldtypen,  
  • verschiedene felsige Lebensraumtypen und Höhlen,  
  • verschiedene Grasland- und Heidevegetationstypen (darunter Kalk-Trockenrasen), 
  • Population des Kammmolches und des Großen Mausohres

LU0001016Herborn – Bois de Herborn / Echternach – Haard 

Gröβe: 1.178,36 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 1.178,36 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • überwiegend bewaldet (86 %, vor allem Hainsimsen-, Waldmeister-, Perlgras-Buchenwald): Waldmassive Herborn und Haard 
  • die wenigen, innerhalb des Schutzgbietes liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, werden zumeiβt als Weidefläche genutzt, einjährige Kulturen und Streuobstwiesen machen nur einen kleinen Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen aus 
  • Hotspot von Wacholderformationen (mehr als 72 % der landesweiten Vorkommen sind hier verzeichnet) 
  • Hotspot vom Grünen Besenmoos (einer von landesweit drei Hotspots) 
  • darüber hinaus ist das Gebiet auch für verschiedene Vogelarten (vgl. EU-Vogelschutzgebiet LU0002005 und LU0002015) von starker Relevanz 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 6.11.2009) 

  • Kalk-Trockenrasen und Wacholderheide, 
  • verschiedene Buchenwaldtypen (Hainsimsen- & Waldmeister-Buchenwald), 
  • Population zweier Fledermausarten (Groβe Mausohr, Wimperfledermaus), 
  • Population des Grünen Besenmooses

LU0001017Vallée de la Sûre inférieure 

Gröβe: 1.526,98 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 1.320 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • unteres Sauertal zwischen Echternach und Wasserbillig sowie angrenzende Talhänge und Hochlagen 
  • nahezu die Hälfte des Schutzgebietes umfasst landwirtschaftliche Nutzflächen, wovon wiederum etwas mehr als die Hälfte ackerbaulich genutzt wird 
  • ca. ein Drittel der Fläche ist mit Laubwald bestanden, darunter dominieren verschiedene Buchenwaldtypen – wie z.B. der Waldmeister-Buchenwald 
  • hervorzuheben sind auβerdem die Bestände von Kalk-Trockenrasen, einem der artenreichsten Lebensräume, und des Schlucht- und Hangmischwaldes sowie des seltenen Kalk-Buchenwaldes  
  • neben einer groβen Kolonie des Großen Mausohres ist das Vorkommen weiterer Fledermausarten von zusätzlichem Interesse in diesem Schutzgebiet 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 6.11.2009) 

  • Wasserqualität der unteren Sauer und ihrer Nebenflüsse (u.a. mit bestimmtem Süβwasserlebensraumtyp und wassergebundenen Arten, wie dem Bachneunauge), 
  • verschiedene felsige Lebensraumtypen, 
  • verschiedene Graslandvegetationstypen, wie die an besonders arten- und blütenreichen Kalk-Trockenrasen und Mageren Flachland-Mähwiesen, 
  • verschiedene Waldlebensraumtypen, wie Auenwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, 
  • Population des Großen Mausohres sowie des Russischen Bärs/Spanische Flagge

LU0001020Pelouses calcaires de la région de Junglinster 

Gröβe: 1.507,12 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 454 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • Hügellandschaft zwischen Gréngewald und der Region Mëllerdall rundherum Junglinster, Altlinster, Bourglinster, Godbrange, Oberanven und Ernster 
  • etwas mehr als die Hälfte des Schutzgebietes wird landwirtschaftlich genutzt – zum gröβten Teil in Form von Grünland, auch Streuobstwiesen sind hier vorzufinden 
  • hervorzuheben sind auch die an gefährdeten Tier- und Pflanzenarten besonders reichen Kalk-Trockenrasen (ein Viertel der landesweiten Vorkommen) – beeindruckend ist hier die stellenweise hohe Anzahl an Orchideen 
  • die groβen Anteile an Feuchtgrünland befinden sich maβgeblich im Tal der Weiβen Ernz 
  • ebenso beschränken sich die bewaldeten Bereiche im Wesentlichen auf die Talhänge der Weiβen und der Schwarzen Ernz (Bierger und Weimericht) 
  • neben seiner Bedeutung als Lebensraum für eine Kolonie des Groβen Mausohres ist das Gebiet auch für verschiedene Vogelarten (vgl. EU-Vogelschutzgebiet LU0002005 und LU0002015) von starker Relevanz 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 6.11.2009) 

  • verschiedene Graslandtypen, u.a. Kalk-Trockenrasen, 
  • Wacholderheide, 
  • Auenwälder und bestimmte Buchenwaldtypen, 
  • Population des Großen Mausohres und des Skabiosen Scheckenfalters

LU0002005Vallée de l’Ernz Blanche de Bourglinster à Fischbach 

Gröβe: 758,73 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 374 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • erstreckt sich über das Tal der Weiβen Ernz zwischen Bourglinster und Fischbach 
  • drei Viertel der Schutzgebietsfläche wird landwirtschaftlich genutzt – ein Groβteil davon als Grünland (u.a. mit Pfeiffengraswiesen)das für eine Vielzahl an (seltenen) Vogelarten (wie dem Wiesenpieper) als Lebensraum dient 
  • hervorzuheben sind hier die groβen Anteile des Feuchtgrünlandes u.a. mit Schilfröhricht und Groβseggenried (die u.a. Teichrohrsänger und Rohrammer als Lebensraum dienen) 
  • der bewaldete Bereich (davon etwas mehr als die Hälfte Laubwald) beschränkt sich im Wesentlichen auf die Hanglagen nördlich von Junglinster und südlich von Fischbach, vereinzelt sind aber auch kleine Auenwaldabschnitte zu verzeichnen 
  • entlang der Weiβen Ernz liegen Nachweise zum Vorkommen des Eisvogels vor 
  • es bestehen regelmäβe Brutnachweise u.a. von Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard 
  • während der Migrationszeit ist u.a. der Kiebitz in zum Teil groβer Zahl vorzufinden – teilweise begleitet vom Goldregenpfeiffer und anderen Watvögeln 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 30.11.2012) 

  • Population folgender Vogelarten: Eisvogel, Wachtelkönig, Neuntöter, Raubwürger, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard, 
  • sowie weitere Vogelarten des Grünlandesder Feuchtwiesen, Groβseggenriede / Röhrichte und weiteren Feuchtgebieten

LU0002015Région de Junglinster 

Gröβe: 3.058.74 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 192 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • Hügellandschaft zwischen Gréngewald und der Region Mëllerdall 
  • der Groβteil der Schutzgebietesfläche unterliegt landwirtschaftlicher Nutzung – drei Viertel davon als Grünland, das für eine Vielzahl an (seltenen) Vogelarten (wie Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn) als Lebensraum dient 
  • die gut strukturierten und extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen (Mosaik aus Trockenrasen und Feuchtgebieten) beherbergen die landesweit höchste Populationsdichte von Raubwürger und Neuntöter – auch Bluthänfling und Wendehals sind hier vorzufinden 
  • die Anteile des Feuchtgrünlandes sowie die Röhrichtbestände sind im Wesentlichen im Tal der Schwarzen Ernz zu verzeichnen – hier sind insbesondere Teichrohrsänger, Rohrammer, Eisvogel, Schwarzstorch zu entdecken 
  • hervorzuheben sind auβerdem die artenreichen Kalk-Trockenrasen (ein Viertel des landesweiten Vorkommens), die sich im Wesentlichen auf die sonnenexponierten Hänge rundherum der Ortschaft Junglinster beschränken 
  • ein Groβteil des, wenn auch geringen Waldbestandes, setzt sich aus verschiedenen Buchenwaldtypen zusammen (u.a. Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwald) und beherbergt u.a. den Waldlaubsänger sowie den Schwarzspecht und andere Spechtarten 
  • auch Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan und Kornweihe sind regelmäβig im Schutzgebiet anzutreffen 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 04.01.2016) 

  • Population folgender Vogelarten: Feldlerche, Schwarzstorch, Kornweihe, Neuntöter, Raubwürger, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard, Waldlaubsänger, Kiebitz 
  • sowie weitere Vogelarten des Offen- bzw. Grünlandesder Obstgärten und weiteren strukturierten Landschaften sowie der Feuchtwiesen, Groβseggenriede / Röhrichte und weiteren Feuchtgebieten

LU0002016Région de Mompach, Manternach, Bech et Osweiler 

Gröβe: 4.962,77 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 2.584 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • von mehreren Gewässerläufen durchzogene Landschaft zwischen den Ortschaften Mompach, Manternach, Bech und Osweiler 
  • zwei Drittel des Schutzgebietes unterliegt landwirtschaftlicher Nutzung (überwiegend Grünland – was für eine Vielzahl an (seltenen) Vogelarten (wie Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn) als Lebensraum dient) 
  • die gut strukturierten und extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen (Mosaik aus Trockenrasen und Feuchtgebieten, aber auch einer Vielzahl an wertvollen Streuobstwiesen) beherbergen eine hohe Populationsdichte von Raubwürger und Neuntöter – auch Bluthänfling und Wendehals sind hier vorzufinden 
  • hervorzuheben sind auβerdem die artenreichen Kalk-Trockenrasen und Magerwiesen 
  • entlang der Flussläufe sind insbesondere Teichrohrsänger, Rohrammer, Eisvogel, Schwarzstorch zu entdecken 
  • auf den bewaldeten Flächen dominieren Laubwälder (87 %) – darunter gröβtenteils Buchenwälder, wo u.a. Waldlaubsänger sowie verschiedene Spechtarten zu Hause sind 
  • auch Greifvögel wie Rotmilan, Schwarzmilan und Kornweihe sind regelmäβig im Schutzgebiet anzutreffen 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 04.01.2016) 

  • Population folgender Vogelarten: Feldlerche, Schwarzstorch, Kornweihe, Neuntöter, Raubwürger, Schwarzmilan, Rotmilan, Wespenbussard, Waldlaubsänger, Kiebitz 
  • sowie weitere Vogelarten des Offen- bzw. Grünlandes, der Obstgärten und weiteren strukturierten Landschaften sowie der Feuchtwiesen, Groβseggenriede / Röhrichte und weiteren Feuchtgebieten 

LU0001002Vallée de l’Our de Ouren a Wallendorf Pont 

Gröβe:5.675,92 ha (davon im COPIL Natura 2000 Mëllerdall: 90 ha) 

Kurzbeschreibung (vgl. SDB End2018-15/03/2019): 

  • Westhang vom Ourtal inkl. Nebenflüsse sowie ein Teil des Ardenner Hochplateaus von der belgisch-deutsch-luxemburgischen Grenze bis Wallendorf 
  • hohe Bedeutung für an Flieβgewässer gebundene Arten (wie der Bachmuschel und der Flussperlmuschel) – auβerdem ist hier das landesweit einzige Vorkommen der Gekielten Smaragdlibelle bekannt 
  • fast die Hälfte des Waldbestandes besteht aus Nadelbäumen, mehr als die Hälfte des Laubwaldbestandes und damit mehr als ein Drittel der bewaldeten Hänge ist von Niederwald bedeckt 
  • hervorzuheben sind aber auch die Schlucht- und Hangmischwälder sowie die Überreste von Auenwäldern 
  • ca. 18 % der Schutzgebietsfläche wird landwirtschaftlich genutzt – ein Drittel davon ackerbaulich, im Ourtal befinden sich noch ein paar wertvolle und artenreiche Magerwiesen 
  • des Weiteren ist das Gebiet auch für verschiedene Vogelarten (vgl. EU-Vogelschutzgebiet LU0002003) von starker Relevanz 

Die wesentlichen Schutzziele (Verschlechterungsverbot) dieses Gebietes umfassen folgende Lebensräume und Arten (vgl. RGD 6.11.2009) 

  • Wasserqualität der Our sowie ihrer Nebenflüsse (u.a. mit bestimmtem Süβwasserlebensraumtyp und wassergebundenen Arten, wie Bachmuschel, Flussperlmuschel, Fischotter, Bachneunauge, Gekielte Smaragdlibelle), 
  • verschiedene, artenreiche Graslandtypen, u.a. Borstgrasrasen und Magerwiesen, 
  • verschiedene Waldtypen, u.a. Auenwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, 
  • felsige Lebensraumtypen, wie Kalk- oder Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 
  • Population vom Russichen Bär / Spanische Flagge, Groβes Mausohr, Wimperfledermaus 

(c) Coverfoto: Photostudio C. Bosseler

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